Entscheidung Language Proficiency
Großer Erfolg für den Aeroclub In einem vom Aeroclub Tirol angestrengten Muster verfahren hat nunmehr das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt im Zusammenhang mit der Verlängerung der Sprachkompetenzvermerke aufgrund der unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Bestimmungen FCL .055 lit. c Nachweise der Sprachkenntnisse, die nach einem Prüfungsverfahren vor einem Prüfungsorgan erbracht wurden , auch dann anerkennen muss, wenn dieses Verfahren von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates anerkannt wurde. Es ist nicht mehr zulässig zu argumentieren, dass diese Prüfverfahren nicht den österreichischen Vorschriften entsprechen würden. Diese Entscheidung stellt e inen wichtigen Erfolg für alle Piloten dar, die auf Verlängerungen ihrer Sprachkompetenzvermerke angewiesen sind. Der Aeroclub Tirol wird aus diesem Anlass ganz konkret mit deutschen Prüfern in Kontakt treten , um zu günstigen Konditionen und vernünftigen B edingungen künftig derartige Kompetenzprüfungen zu ermöglichen. Wir werden unsere Mitglieder rechtzeitig von diesbezüglichen Angeboten unterrichten.