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Ob sich Drohnen wirklich lohnen?

Mag. Manuela Eder, am 10. Apr 2016


Spaß machen sie auf jeden Fall. Doch damit es kein böses Erwachen mit einigen Unannehmlichkeiten gibt, ist einiges zu beachten.


Der Frühling ist ins Land gezogen, und die zunehmende Zahl der Schönwettertage ist für manchen Anlass genug, die Drohnen vom österlichen oder noch vom weihnachtlichen Gabentisch endlich auszupacken.

Es sind ja auch wirklich faszinierende, kleine, technische Wunderdinger mit raffinierten Ausstattungen. Kinderleicht zu fliegen, lassen sich mit ihnen herrliche Luftaufnahmen von Omas Haus bis zu Lokalliga-Turnieren fabrizieren, die man zum Erstaunen des werten Publikums und von Familie und Freunden nicht nur am Computer präsentieren sondern auch auf diversen Foren hochladen kann.
Auch ein ferngesteuerter Blick in Nachbars Garten oder gar ins Schlafzimmer scheint manchen erstrebenswert.

Das Verflixte aber, das bei solchen Visionen von vielen übersehen wird ist jedoch folgendes: So kinderleicht diese Geräte aufgrund ihrer technischen Raffinesse geflogen und bedient werden können, so schwer ist es, dies auch legal zu tun!
Und leider vermerken die Vermarkter solcher Geräte derartige Hinweise nicht gerne groß auf der Verpackung.

Merke: Auch Fluggeräte mit Spaßfaktor unterliegen dem Luftfahrtrecht

Vorerst: dieser Artikel behandelt mit Kameras ausgestattete Multikopter, oft landläufig Drohnen genannt, mit einem Gewicht bis zu 5 kg, da dies der großen Masse der einem breiten Publikum angebotenen Geräte entspricht.

Einfach auspacken und fliegen kann man nur Geräte, deren Bewegungsenergie unter 79 Joule liegt (das entspricht in etwa einem Gesamtgewicht von unter ¼ kg), da diese Flugkörper als Spielzeug gelten und bis zu einer Höhe von 30m ohne weitere Voraussetzungen betrieben werden können, sofern dadurch niemand gefährdet wird.

Aber selbst für derartiges Spielzeug gilt: es hat nichts in der Nähe von Flugplätzen oder über Nachbars Garten und vor seinem Schlafzimmerfenster verloren!

Alles was eine höhere Bewegungsenergie entwickelt und mit einer Kamera ausgestattet ist, unterliegt strengen gesetzliche Regelungen und kann nur mit einer speziellen, jeweils individuell zu beantragenden GENEHMIGUNG der Austro Control betrieben werden.

Merke: Genehmigungsvoraussetzungen gelten auch für den reinen Freizeitbetrieb

Sie sind unterschiedlich streng, je nachdem wo das Gerät betrieben werden soll.

Der beabsichtigte Betrieb in unbebautem und unbesiedeltem Gebiet ist noch am einfachsten zu erlangen, dafür gefordert werden:
- eine detaillierte Beschreibung des Gerätes samt Fotos
- eine Deklaration der Betriebssicherheit
- eine Versicherungsbestätigung
- der amtliche Lichtbildausweis des Piloten

Möchte man das Gerät gar in besiedeltem Gebiet betreiben. so sind für eine Genehmigung noch zusätzlich
- ein Lärmmessbericht
- eine Betriebssicherheitsanalyse
- und der Befähigungsnachweis des Piloten beizubringen.

Die Urkunden werden sodann von der Behörde beurteilt und nur bei entsprechender Unbedenklichkeit wird eine Genehmigung ausgestellt.

Für einen Betrieb in dichtbesiedeltem Gebiet, also in Ortschaften, muss der Pilot zudem die flugmedizinische Tauglichkeit und luftfahrtrechtliche Kenntnisse (Online-Test) nachweisen.

Merke: Übertretungen sind keine Bagatelle

Wer glaubt, all dies ignorieren zu können, geht ein hohes Risiko ein:
Übertretungen luftfahrtrechtlicher Bestimmungen stellen in keinem Falle eine Bagatelle dar und sind mit Strafen bis über € 20.000 bedroht.
Sollte gar etwas passieren, steigt die Versicherung aus und es drohen grenzenlose Schadenersatzforderungen.

Verletzt man den Luftraum des Nachbarn oder seine Privatsphäre, so drohen Besitzstörungs- und Unterlassungsklagen mit entsprechenden Kostenfolgen.

Zu beachten ist auch, dass die Polizeiorgane im Gegensatz zu früheren Zeiten auch in diesem Zusammenhang bestens informiert sind und genau wissen, dass ein Drohnenbetreiber eine Betriebsbewilligung mitzuführen hat und auf den Geräten ein Datenschild der Austro Control mit entsprechender Ordnungszahl angebracht sein muss.

Wer Videos mit seinen illegalen Flügen ins Netz stellt, der kann gleich auch bei der nächsten Polizeidienststelle eine Selbstanzeige hinterlegen, die wirkt zumindest allenfalls strafmildernd.
Da die Geräte Flugwege speichern, können Übertretungen gegebenenfalls leicht nachgewiesen werden.

Mit diesen Zeilen soll nicht eine interessante Freizeitbeschäftigung mit einem faszinierenden technischen Gerät madig gemacht werden. Es ist dem Aeroclub Tirol ein Anliegen, alle Interessierten darauf hinzuweisen, worauf sie sich einlassen müssen ehe sie Hunderte bis Tausende Euro in einen Wunschtraum investieren.

Antwort bei Fragen und Zweifeln

Eine gute Adresse für Fragen und Hilfestellung zu diesem Thema ist der Aeroclub Tirol mit seiner Sektion Modellflug, zu der viele der heimischen Modellflugvereine gehören.

Modellflugbegeisterte finden auf www.aeroclub-tirol.at unschwer den nächstgelegenen Verein, wo man Gleichgesinnte trifft, nicht selten Fluggeräte ausprobieren und Fertigkeiten von erfahrenen Piloten lernen kann.
Die im Aeroclub organisierten Vereine sind gute Ansprechpartner für allerlei Fragen und betreiben meist Plätze, wo das Fliegen unproblematisch möglich ist.

Wer bei diversen Veranstaltungen und Events die Faszination Modellflug hautnah erleben möchte, findet auf der Aeroclub-Seite auch die entsprechenden Termine.

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